Die Denkmalschutz-Immobilie
Denkmale sind sichtbare Zeitzeugen. Denkmal-Immobilien sind schöpferische
Werke, die von handwerklicher Tradition und beeindruckendem Zeitgeist zeugen.
Sinn des Schutzes dieser Kulturdenkmale ist, eine wirksame Revitalisierung und
sinnvolle Nutzung von historisch bedeutsamem Erbe zu erreichen. Ein Kulturauftrag
zum Wohl der Allgemeinheit, der um unserer Zukunft willen ausgeführt werden
muss. Die Immobilien sind meist in einem desolaten Zustand, umfangreiche Sanie-
rungs- und Modernisierungsarbeiten sind von Nöten. Der Staat unterstützt dieses
identitätsstiftende Engagement in Form von attraktiven steuerlichen Abschreibungs-
möglichkeiten (siehe §§ 7h und 7i Einkommenssteuergesetz).
Eine Investition in eine Denkmalschutz-Immobilie bietet dem Kapitalanleger ent-
scheidende Vorteile. Die Sanierungskosten können abgeschrieben werden. Bei
hohen Mieteinnahmen und dem Einsatz von Eigenkapital kann der Anleger einen
monatlichen Überschuss erzielen, da er von den derzeit niedrigen Zinsen profitiert.
Wurde die Immobilie vor Sanierungsbeginn erworben, ist ein Vermögenszuwachs
durch die Steuervorteile zu erwarten. Vorausgesetzt, diese Immobilien-Investition
ist nicht spekulativ, sondern im Zusammenhang mit einer Vermietung als langfristig
ertragreiche Kapitalanlage betrachtet worden.
   
   
     
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